Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

I. Vertragsabschluss/ Übertragung von Rechten und PflichtendesVerkäufers

1.      Der Käufer ist an die Bestellung gebunden. DerVerkäufer ist verpflichtet, eine etwaige Ablehnung der Bestellung unverzüglich nach Klärung der Lieferzeit schriftlich mitzuteilen.

2.      Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich nieder zu legen. Das gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen.

3.      Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers, das gilt insbesondere bei Verkäufen, die unter Eigentumsvorbehalt erfolgen.

4.      Ändert sich die im Kaufvertrag angegebene Anschrift des Bestellers, so ist dieser verpflichtet, dies unverzüglich dem Verkäufer anzuzeigen. Solange eine solche Anzeige dem Verkäufer nicht zugegangen ist,gelten Mitteilungen an die zuletzt bekannte Anschrift des Bestellers als zugegangen. Soweit dem Verkäufer dadurch, daß der Besteller eine Anschriften änderung nicht unverzüglich angezeigt hat, ein nachteil entsteht,ist der Besteller zu Ersatz des darauf entstehenden Schadens verpflichtet. Alle Kosten, die der Verkäufer im Falle der Pfändung aufwenden muss, um die Freigabe der Wiederbeschaffung der verkauften Gegenstände zu bewirken, gehen zu Lasten des Käufers, ebenso die Kosten, die mit einer sonst notwendigen Geltendmachung der Eigentumsrechte verbunden sind.

II.   Vertragsverletzung,Rücktritt und Folgen von Vertragsverletzungen

Wird der Vertrag von dem Besteller nicht erfüllt, insbesondere

1.      Gerät er in Zahlungsverzug (Nichtleistung trotzFälligkeit und Mahnung) und leistet er auch binnen einer Nachfrist, von einer Woche nicht,

2.      Ruft er Bestellungen auf Abruf trotz Mahnungen durch den Verkäufer nicht ab,

3.      Verweigert er die Annahme der Ware,

so ist der Verkäufer berechtigt,vom Vertrag zurückzutreten.

Bei einem Rücktritt vom Vertrag der Lieferung der Ware ist der Verkäufer berechtigt, 25% des Bestellpreises als Schadensersatz zu fordern, es sei denn, der Besteller weist nach, daß der Schadengeringer ist. Der Verkäufer ist berechtigt, von dem Käufer bei Nachweis den höheren Schaden ersetzt zu verlangen.

Tritt der Käufer vom Vertrag zurück, verpflichtet er sich, dem Verkäufer Schadensersatz zu leisten in Höhe von 25% des Kaufpreises zur Abdeckung der Allgemeinen Kosten und des entgangenen Nettoverdienstes.

III.               Zahlung

1.      Rechnungen über Lieferungen – auch Teillieferungen – sind sofort bei Lieferung zahlbar.

2.      Sämtliche Zahlungen sind an den Verkäufer oder einen Legitimierten des Verkäufers zu leisten.

3.      Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen und erst nach Einlösung als Zahlung gutgebracht, §§ 362 FF BGB. DerVerkäufer hat gegen Empfang der Zahlung auf verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis (Quittung) zu erhalten.

4.      Bei Verzug des Bestellers ist der Käufer berechtigt, einen Verzugsschaden monatlich mindestens in Höhe von 1 v.H. des gesamten ausstehenden Betrages zu berechnen. Ferner entfallen Skontibeträge,Rabatte und etwaige vereinbarte Zahlungsnachlässe. Befindet sich der Besteller in Annahmeverzug, so kann der Verkäufer als Lagergebühr monatlich 1% desKaufpreises berechnen.

5.      Bezahlt der Käufer nicht fristgerecht, so sind für jede Mahnung 2,50€ zu entrichten.

6.      Sind Ratenzahlungen vereinbart, so gilt folgende Regelung :

6.1  Der Schuldner erklärt, daß bei gleichbleibenden wirtschaftlichen Verhältnissen zur Zahlung der vereinbarten Beträge in der Lage ist und seinen hier übernommenen Verpflichtungen pünktlich nachkommen wird. Er beabsichtigt deshalb auch nicht, gerichtlichen Vollstreckungsschutz in Anspruch zu nehmen.

6.2  Die Zahlungen sind an den Verkäufer oder einen Legitimierten zu Verkäufers zu leisten.

6.3  Die jeweilige Restforderung ist zur sofortigen Zahlung fällig, wenn der Käufer mit einer Rate ganz oder teilweise länger als 10 Tage im Rückstand ist, spätestens jedoch nach Ablauf von einem Monat, sofern dem Käufer nicht ausdrücklich eine weitere Stundung gewährt wird. DieNeufestsetzung der Raten wird außerdem erforderlich, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners seit Abschluß dieses Vergleichswesentlich verbessert haben.

6.4  Alle Zahlungen werden zunächst auf die durch eine Ratenzahlungsvereinbarung entstandenen Kosten, alsdann auf bisher entstandene Kosten, auf die Zinsen und schließlich auf die Hauptforderungen verrechnet.

6.5  Zur Absicherung der Kaufpreisforderung tritt der Käufer hiermit den pfändbaren Teil seines Lohn- oder Gehaltsanspruchs gegen seinen jeweiligen Arbeitgeber oder die Vergütungsansprüche einschließlich etwaiger Provisionsansprüche, Tantiemen und Gewinnbeteiligungen aus sonstigen Dienstverträgen, gegen seinen jeweiligen Dienstvertragspartner  sowie einschließlich etwaiger Ansprüche aus Handelsvertreterverträgen gegen die jeweiligen Geschäftsherren an den Verkäufer ab. Bei Veränderungen gibt der Käufer umgehend die genaue Anschrift des neuen Arbeitsgebers bzw. Dienstvertragspartners dem Verkäufer oder dem von ihm Legitimierten bekannt.

6.6  Der Käufer versichert im Falle eines Ratenzahlungskaufs, das z.Z. keine Pfändung vorliegen und daß er seine Lohn- bzw. Gehaltsansprüche oder sonstigen Ansprüche auch nicht anderweitig abgetreten hat. Mit dem Arbeitgeber oder Dienstvertragspartner ist auch nicht ein Abtretungsverbot vereinbart worden.

6.7  Die Abtretung der oben erwähnten Ansprüche wird dem Arbeitgeber bzw. Dienstleistungspartner des Käufers nur dann vorgelegt,wenn der Käufer seiner Ratenzahlungsverpflichtung nicht oder nicht vollständignachkommt.

IV.               Lieferung und Lieferverzug

1.      Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindliche oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluß. Werden nachträgliche Vertragsänderungen vereinbart, so ist erforderlichenfalls gleichzeitig Leifertermin oder eine Lieferfrist erneut zu vereinbaren.

2.      Der Käufer kann 6 Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist der Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Nachfrist, nicht jedoch unter 4 Wochen zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt der Verkäufer in Verzug. Der Käufer kann neben Lieferung Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn demVerkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

3.      Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreitung des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2. Der Verkäufer behält sich vor, zugesagte Termine bis zu 14 Tage vor dem Termin schriftlich zu widerrufen.

4.      Wird dem Verkäufer die Lieferung erschwert oder unmöglich, so kann er die Lieferung für die Dauer der Behinderung hinausschieben oder vom Vertrag zurücktreten. Der Besteller kann von demVerkäufer die schriftliche Erklärung verlangen, ob er binnen angemessener Fristliefern oder zurücktreten will. Erklärt sich der Verkäufer nicht, so kann derBesteller zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts sind Schadensersatzansprüchedes Bestellers gegenüber dem Verkäufer jedoch ausgeschlossen, es sei denn,dieser hat vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt.

5.      Teillieferungen sind im zumutbaren Umfangzulässig.

V.                 Abnahme

Der Käufer hat das Recht, innerhalb von 8 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige den Kaufgegenstand am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen und die Pflicht innerhalb dieser Frist den Kaufgegenstand abzunehmen.

Bei etwaigen Beanstandungen kann der Besteller einen der Reklamationangemessenen Betrag vom Kaufpreis einbehalten. Der Restbetrag ist entsprechend der Ziffer III getroffenen Zahlungsvereinbarung zu zahlen. Auf keinen Fall berechtigt eine Reklamation zur Nichtzahlung desgesamten Rechnungsbetrages.

Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig in Rückstand, so kann der Verkäufer dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 14Tagen setzen mit der Erklärung, daß er nach Ablauf dieser Frist eine Abnahme ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Verkäufer berechtigt,durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadensersatzwegen Nichterfüllung zu verlangen.

Einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaftund endgültig verweigert und offenkundig auch innerhalb diese Zeit zur Zahlungdes Kaufpreises nicht imstande ist.

Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 25% desGesamtpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn derVerkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.

VI.               Mängelrüge und Gewährleistungen

1.      Offensichtliche Mängel sowie das Fehlen vonTeilen können nur schriftlich binnen 2 Wochen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort gerügt werden.

Wird nicht bedingungsgemäß gerügt, entfällt die Garantieverpflichtung des Verkäufers. Der Besteller darf ohne vorhergehendes schriftliches Einverständnisdes Verkäufers keine Mängel selbst beseitigen. Eine vereinbarte Garantieleistung erlischt im Falle eigenmäßiger Mängelbeseitigung.

2.      Die Gewährleistung innerhalb der Garantiezeit beschränkt sich unter Ausschluß des Rechts auf Wandlung oder Minderung und weiterer Ansprüche auf kostenlose Instandsetzung der gelieferten Gegenstände,jedoch nur insoweit als von Seiten der betreffenden Lieferwerke Ersatzgeleistet wird.

3.      Die Garantiefrist beginnt mit der Auslieferung der Ware.

4.      Wenn auf Seiten des Verkäufers Beanstandungen des Bestellers berücksichtigt werden, ohne daß eine Rechtspflicht hierzu besteht, so können aus diesem Entgegenkommen des Verkäufers auf Seiten des Käufers keine Rechte irgendwelcher Art gegenüber dem Verkäufer hergeleitet werden.

VII.             Eigentumsvorbehalt

1.      Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages bestehenden Forderung Eigentum des Verkäufers.

2.      Während der Dauer des Eigentumvorbehaltes ist der Käufer zum Besitz und Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seine Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt  erfüllt und sind nicht in Zahlungsverzug befindet. Ist der Kaufgegenstand aufgrund eines Vertrages mit einem Dritten in den Besitz eines Dritten übergegangen, so wird aufgrund des bestehenden Eigentumvorbehalts schon jetzt der Herausgabeanspruch gegen den Dritten an den Verläufer abgetreten. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers eine Äußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder anderweitige, die Sicherung des Verkäufers beeinträchtigende Überlassung des Kaufgegenstandes zulässig. Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffes und zu einer Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müßten, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können.

3.      Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt erseinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach,  kann der Verkäufer den Kaufgegenstand vom Käufer herausverlangen. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt, soweit nicht das Abzahlungsgesetzt Anwendung findet – keinRücktritt vom Vertrag.

VIII.           Erfüllungsortund Gerichtsstand

1.      Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers.

2.      Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnisist der Sitz der gewerblichen Niederlassung des Verkäufers, im Falle der Abtretung an eine Dritten dessen Sitz.

IX.               Gültigkeit  der Bestimmungen

Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so sollen die Bedingungen im Übrigen trotzdem ihre Gültigkeit behalten. Anstelle der unwirksamen Klauseln tritt dann die gesetzliche Regelung ein. Soweit eine gesetzliche Regelung nicht besteht, so gilt die Regelung, die handels üblich ist.

X.                 Abänderungendes Vertrages bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Bestätigung

XI.  Sonderposten und Angebote

Falls Ware vergriffen ist kann keine Nachbestellung garantiert werden.

Der Verkäufer bevorratet die Ware nach üblichen Abverkaufzahlen in vergleichbarer  

Zeitspanne (zumeist für den Zeitraum von 5 Werktagen).

Angebote können Auslaufmodelle, Einzelstücke oder Rückläufer sein.

Angebote können Gebrauchsspuren aufweisen, welche die Funktion der Geräte nicht beeinflussen.

XII. Software und externe Medien

Software und externe Medien (z.B. Festplatten bzw. Speichermedien) werden im Garantiefall nur gegen Berechnung aktualisiert und/oder getauscht. Anfahrt und Zeitaufwand sind durch den Käufer zu ersetzen, da eine Anlieferung der jeweiligen Speichermedien zumutbar sind!